LG Oldenburg: Kunden-Sternebewertung für Hotel bei booking.com ist keine Werbung mit DEHOGA-Sterneklassifizierung

veröffentlicht am 6. April 2018

LG Oldenburg, Urteil vom 02.03.2018, Az. 12 O 1857/17 – nicht rechtskräftig
§ 339 S.2 BGB

Das LG Oldenburg hat entschieden, dass Sternebewertungen für Hotels in als „Anzeige“ markierten sog. Google-AdWords-Anzeigen von Portalen wie www.booking.com, www.hrs.de sowie www.trivago.de keine Sterneklassifizierung im Sinne der DEHOGA-Standards darstellen. Im vorliegenden Fall wurde die Forderung nach Zahlung einer Vertragsstrafe seitens der Wettbewerbszentrale e.V. zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Oldenburg – Sternebewertung für Hotels).


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