LG Osnabrück: Alleinstellungsbehauptung trotz Einschränkung mit „wahrscheinlich“

veröffentlicht am 26. Juli 2010

LG Osnabrück, Urteil vom 02.06.2010, Az. 18 O 106/09
§§ 3, 5 UWG

Das LG Osnabrück hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke im Internet mit der Formulierung „Die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands“ eine irreführende Alleinstellungsbehauptung ist. Allerdings wurden unstreitig auch die nicht der Preisbindung unterliegenden nichtverschreibungspflichtigen Medikamente und Präparate von anderen Versandapotheken zu niedrigeren Preisen als vom Beklagten angeboten. Das Gericht führte aus, dass bei verständiger Würdigung die Werbung des Beklagten die Alleinstellungsbehauptung enthalte, bei den von ihm vertriebenen Medikamenten jeweils den günstigsten Preis anzubieten. Die Einschränkung durch Verwendung des Wortes „wahrscheinlich“ enthalte keine Beschränkung dieser Aussage, da sie – entgegen der Behauptung des Beklagten – von dem durchschnittlichen Verbraucher nicht im mathmatischen Sinn einer über 50 % hinausgehenden Wahrscheinlichkeit verstanden wird, sondern als die Erklärung des Beklagten, dass er nach Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu dem Ergebnis gelangt sei, durchgehend die günstigsten Preise anzubieten.

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