LG Saarbrücken: Der Disclaimer hat doch seine Berechtigung!

veröffentlicht am 5. Januar 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Saarbrücken, Urteil vom 16.12.2011, Az. 4 O 287/11 – nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 1004 BGB

Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Hinweis in einer E-Mail, der erkennen lässt, dass der Absender mit einer Weiterleitung und Veröffentlichung der E-Mail nicht einverstanden ist (sog. Disclaimer, hier), durchaus ernst zu nehmen ist. Der Grundsatz, dass der Absender damit zu rechnen habe, dass seine E-Mail – elektronisch mit wenigen Mausklicks – weitergeleitet werde, finde eine Ausnahme, wenn er ausdrücklich eine Weiterleitung an Dritte ohne seine vorherige Einwilligung untersage. Wem die Formulierung schwer fällt, bedient sich beim Kollegen Causse (hier). Die Entscheidung des LG Saarbrücken ist nicht zu verwechseln mit dem unsäglichen „Das LG Hamburg hat entschieden, dass„-Disclaimer (hier). Interessant zu Thema „Disclaimer“ auch BGH, Urteil vom 15.12.2005, Az. I ZR 24/03 (hier). Auf die Entscheidung hingewiesen hatte Frau RAin Kathrin Berger (hier). Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

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