LG Saarbrücken: Warenunterschied führt trotz ähnlicher oder identischer Marke nicht zur Verwechslungsgefahr / Möbel sind nicht gleich Möbel

veröffentlicht am 26. September 2012

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2012, Az. 1 U 557/11
§ 14 MarkenG

Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen zwei ähnlichen / identischen Marken besteht, wenn diese auf unterschiedlichen Anwendungsgebieten verwendet werden. Dies wurde auch bejaht, wenn die streitgegenständlichen Marken beide für Möbel verwendet würden, jedoch jeweils ausschließlich auf Spezialgebieten: eine für Küchenmöbel, die andere für Polstermöbel. Diese Untergruppen, für die die Marke jeweils verwendet werde, sei für die Prüfung der Identität / Ähnlichkeit Ausschlag gebend. Nach Ansicht des Gerichts bestehe ein hinreichender Abstand zwischen den beiden Möbelarten.

I