LG Stuttgart: iTunes-Guthabenkarten im Wert von 15 EUR zum Preis von 10 EUR? Aber nicht mit stillschweigender Mengenbeschränkung auf den Erwerb einer Karte

veröffentlicht am 9. Dezember 2013

LG Stuttgart, Urteil vom 07.10.2013, Az. 37 O 40/12 KfH
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Elektronikmarkt, der iTunes-Guthabenkarten im Wert von 15 EUR bzw. 25 EUR zum Preis von 10 EUR respektive 15 EUR verkauft, bereits in der Werbung darauf hinweisen muss, wenn dieses Angebot nur für eine beschränkte Menge (hier: 1 Karte pro Kunde) gilt.

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