LG Ulm: Zu der Wettbewerbswidrigkeit von Rabatten beim Buchverkauf

veröffentlicht am 30. Juni 2010

LG Ulm, Urteil vom 05.03.2010, Az. 11 O 60/09 KfH
§§ 1; 3; 5; 9 BuchPrG

Das LG Ulm hat entschieden, dass ein Buchhändler, der für den ersten Einkauf einen Rabatt von 3 % auf jeden weiteren Einkauf gewährt, gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstößt. Etwas anderes gelte lediglich dann, wenn von dem Rabatt Einkäufe preisgebundener Artikel ausgenommen würden. Die Klägerin halte die festgesetzten Preise auch dann nicht ein, wenn sie beim Verkauf eines Buchs Rabattgutscheine entgegennehme, die der Kunde nicht bereits beim Kauf von Büchern, sondern ausschließlich beim Kauf nicht preisgebundener Waren bei ihr erworben habe.

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