LG Wiesbaden: Zur irreführenden Werbung, wenn im Prospekt Preisnachlässe für alle Geräte versprochen, im Ladengeschäft Geräte eines Herstellers aber dann ausgenommen werden

veröffentlicht am 4. November 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Wiesbaden, Urteil vom 14.10.2011, Az. 13 O 75/10 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass eine Elektronikmarktkette, die den Verkauf von Haushalts(groß)geräten mit der Erklärung bewirbt „Doppel-Spar-Paket, Haushaltsgeräte zum halben Preis“ und sodann erst im Ladengeschäft darauf hinweist, dass Geräte eines bestimmten Herstellers (Miele) von der Werbung ausgenommen sind, wettbewerbswidrig handelt. Im konkreten Fall war der Verbraucher damit gelockt worden, dass derjenige, der ein Haushaltsgerät ab einem Warenwert von 400,00 EUR erwarb, ein weiteres billigeres Haushaltsgerät zur Hälfte des ausgewiesenen Preises erwerben konnte.

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