LG Wuppertal: Werbung mit falscher DIN-Norm ist irreführend

veröffentlicht am 3. Januar 2018

LG Wuppertal, Urteil vom 05.02.2016, Az. 12 O 135/15
§ 3 Abs.1 UWG, § 5 Nr. 1 UWG, § 8 Abs.1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 242 BGB

Das LG Wuppertal hat entschieden, dass die Kennzeichnung von Bohrern mit „EN 13236“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, weil die dazugehörige DIN-Norm EN 13236 sich nur auf Schleifwerkzeuge, nicht jedoch auf Bohrer oder Bohrköpfe bezieht. Die in die Werbung der Antragsgegnerin einbezogene Norm sei somit nicht einschlägig. Verwende sie den Hinweis auf diese DIN-Norm trotzdem, werde beim Kunden (hier hauptsächlich Fachhändler) der falsche Eindruck erweckt, dass sie als einzige Anbieterin die hohen Sicherheitsanforderungen besagter Norm erfülle. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Wuppertal – Angabe falscher DIN-Norm).


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