Markenanmeldung 2011: Wichtige Änderungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach der sog. Nizzaer Klassifikation

veröffentlicht am 5. Dezember 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas Deutsche Patent- und Markenamt weist in einem Sonderpapier auf Änderungen der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza) zum 01.01.2012 hin (hier). Es ist zu einer Neuregelung des Verzeichnisses hinsichtlich Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmittelzusatzstoffen gekommen, die Differenzierung zwischen Unterhaltungs- und Spielgeräten wurde aufgegeben et cetera. Große Erleichterung dürfte eingetreten sein, dass nunmehr auch Crashtest-Dummies und Cheeseburger im Warenverzeichnis berücksichtigt werden. Die Not war groß.

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