04. Domain als Marke?
Donnerstag, 16. Oktober 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtDie Domain an sich stellt keine Marke dar. Dementsprechend führt die Registrierung der Domain bei der DENIC eG nicht dazu, dass ein Markenrecht oder ein sonstiges eigentumsähnliches Recht entsteht. Vielmehr bewirkt der Eintrag der Domain lediglich, dass der jeweilige Inhaber ein vertragliches Recht erhält, für eine bestimmte IP-Adresse einen bestimmte Domainnamen zu verwenden (BVerfG NJW 2005, S. 589 - ad-acta.de; BGH MMR 2005, S. 685, 686).
Durch die Nutzung der Domain in Zusammenhang mit einem bestimmten Inhalt kann eine marken- bzw. kennzeichenrechtliche Rechtsstellung entstehen (BVerfG NJW 2005, S. 589 - ad-acta.de). Die private Nutzung einer Domain stellt somit in der Regel keine Markenverletzung dar.
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Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema “Markenrecht”
01. Was ist schutzfähig?
02. Marke mit/ohne Eintragung
03. Allgemeinbegriff als Marke?
04. Domain als Marke?
05. Buchtitel als Marke?
06. Die deutsche Marke
07. Die europäische Marke
08. Die internationale Marke
09. Beginn des Markenschutzes
10. Ende des Markenschutzes
11. Markenanmeldung & Kosten
12. Überwachung einer Marke
13. Verlängerung der Marke
14. Was bedeutet ® oder ™?
15. Marke mieten? (Lizenz)
16. Warum zum Rechtsanwalt?



















