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Markenrechtliche Abmahnung wegen Satire auf “Du bist Deutschland”-Kampagne /dubistterrorist.de

Designstudent Alexander Lehmann fertigte als Abschlussarbeit im Fach Virtual Design an der Fachhochschule Kaiserslautern ein Video, dass sich des Tons und des Logos der Kampagne “Du bist Deutschland” (JavaScript-Link: DbD) bediente und nannte es “Du bist Terrorist”. Inhaltlich setzt sich das Video kritisch mit aktuellen sicherheitspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik auseinander. Dies rief wohl die für die Kampange “Du bist Deutschland” verantwortliche Agentur kempertrautmann (JavaScript-Link: kempertrautmann) auf den Plan, welche dem Vernehmen nach (die Abmahnung liegt uns nicht vor) Unterlassung verlangte, anderenfalls sie kurzfristig weitergehende rechtliche Schritte zu beschreiten habe (JavaScript-Link: Lehmann). Die Agentur sehe, so Lehmann, ihre Rechte an der Wort-/Bildmarke “Du bist Deutschland” (DPMA Reg.Nr. 305265601) verletzt, aber auch Persönlichkeitsrechte der in dem Originalvideo gezeigten Kinder. Die Abmahnung schlug binnen weniger Tage größere Wellen in den Windungen des Internets (JavaScript-Link: Lehmann), kam auch bei den Online-Diensten von Tageszeitungen wie der Zeit an (JavaScript-Link: Zeit) und soll schließlich zu einem Telefonat der Kontrahenten geführt haben, in dem sich kempertrautmann damit zufrieden gab, dass nunmehr lediglich die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren seien, was Lehmann prompt zusagte.

Was wir dazu sagen? Eine Agentur, die eine Kampagne mit einem solchen Bekanntheitsgrad auf den Weg bringt, und trotzdem noch das Telefonat “für den kurzen Dienstweg” nutzt, zeigt, dass sie auch im Übrigen angemessene Größe besitzt. Ob kempertrautmann mit der Maßnahme die Meinungsfreiheit beschränken wollte (JavaScript-Link: netzpolitik), wagen wir vorsichtig zu bezweifeln. Immerhin ging es nicht um den Inhalt des Videos (kritische Auseinandersetzung mit der Sicherheitspolitik), sondern um dessen äußerliche Aufmachung, konkret darum “jegliche Bezüge zur ‘du bist deutschland’ - Kampagne zu entfernen”. Rechtlich wäre an der Unterlassungsforderung, liebe Blogger, natürlich einiges auszusetzen gewesen. Und nun: Pax vobiscum!

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