OLG Celle: Das „Teilen“ eines Fahrzeug-Testberichts auf der Facebook-Seite eines Autohauses ist Werbung, welche der Pkw-EnVKV unterfällt

veröffentlicht am 18. Oktober 2018

OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2018, Az. 13 U 12/18
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 4 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV; § 4 Abs. 4 UKlaG

Das OLG Celle hat entschieden, dass es sich bei einem Eintrag auf der Facebook-Seite eines Autohauses, mit welchem ein Testbericht für ein dort verkauftes Auto „geteilt“ wird, um Werbung handelt. Diese habe gemäß der Pkw-EnVKV u.a. Angaben über die offiziellen spezifischen CO²-Emissionen zu enthalten, sofern für ein bestimmtes Modell und nicht lediglich für die Fabrikmarke geworben werde. Vorliegend habe die Beklagte einen Bericht über ein konkretes Fahrzeug-Modell veröffentlicht. Dabei handele es sich um Werbung in Form der mittelbaren Absatzförderung, welche die Pflichtangaben enthalten müsse. Ein Fehlen der Angaben stelle einen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Celle – Autowerbung auf Facebook).


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