OLG Celle: Von Kfz-Haftpflichtversicherungen beauftragte Sachverständige sind Marktteilnehmer

veröffentlicht am 14. März 2016

OLG Celle, Urteil vom 06.09.2012, Az. 13 U 188/11
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 1 UWG a.F., § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWG

Das OLG Celle hat entschieden, dass die Aufforderung eines Haftpflichtversicherers an einen Kfz-Sachverständigen
zur Einwilligung in die Veröffentlichung von Schadensgutachten inkl. Lichtbildern in Internet-Restwertbörsen wettbewerbswidrig ist, wenn dies mit dem Hinweis im Falle der Nichteinwilligung verbunden ist: „Allerdings hat dies für uns dann zur Folge, dass Ihre Gutachten möglicherweise für uns nicht prüffähig sind, obwohl wir das Recht zur Prüfung haben. […]“. Es handele sich bei dem Anschreiben um eine geschäftliche Handlung und der Sachverständige sei Marktteilnehmer, d.h. ein Marktbeteiligter, der – ohne Mitbewerber oder Verbraucher zu sein – am Marktgeschehen als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen teilhabe. Dieser unterfalle auch dem Schutz vor unlauteren Handlungen. Den Volltext dieser Entscheidung finden Sie unter OLG Celle – Marktteilnehmer.


Aggressive geschäftliche Handlungen – Sind Sie betroffen?

Werden Sie in Ihrem Geschäftsalltag, z.B. von Mitbewerbern, unter Druck gesetzt und empfinden dies als unrechtmäßig? Oder haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.


I