OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2016, Az. 13 W 27/16
§ 32 Abs. 1 UrhG, § 32 Abs. 2 UrhG, § 36 UrhG
Das OLG Celle hat entschieden, dass eine Pauschalvergütung für Artikel in einem Onlinemagazin grundsätzlich nicht ausgeschlossen, jedoch mit 40,00 bis 100,00 EUR pro Artikel zu gering bemessen ist. Gemäß der Honorarübersicht im Tarifvertrag des Deutschen Journalisten-Verbandes DJV seien Pauschalhonorare im Bereich von 200,00 bis 700,00 EUR für Artikel von 10.000 Zeichen als angemessen zu erachten. Berücksichtigt würden dabei das Ausmaß der Nutzung des Werkes sowie der Umfang, der für die Anzahl der schaltbaren Werbebanner Ausschlag gebend sei. Vorliegend hielt das Gericht einen Pauschalbetrag von 400,00 EUR pro Artikel für angezeigt. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Celle – Vergütung Onlinemagazin).
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