OLG Dresden: Zum Feststellungsinteresse in einer Patentstreitigkeit

veröffentlicht am 27. Juni 2016

OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2016, Az. 14 U 247/15
§ 256 ZPO

Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein Feststellungsinteresse in einer Patentsache vorliegen kann, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen, z.B. wenn sich der Beklagte eines Anspruches gegen den Kläger berühmt. Dafür genüge es jedoch nicht, wenn der Beklagte im Rahmen eines Besichtigungsverfahrens einen Verletzungstatbestand darlege, für den eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehe. Die Einleitung eines Besichtigungsverfahrens seitens des Beklagten gebe dem Kläger daher kein Recht per se eine Feststellungsklage zu erheben. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Dresden – Feststellungsinteresse Patentsache).


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