KG Berlin: Bei Urheberrechtsverletzung im Internet nur 50 % Verletzerzuschlag

veröffentlicht am 13. April 2012

KG Berlin, Urteil vom 21.03.2011, Az. 24 U 130/10
§ 97 UrhG

Das KG Berlin hat entschieden, dass der sog. Verletzerzuschlag bei Urheberrechtsverletzungen im Internet (hier: Kartenmaterial der Firma Euro-Cities AG) 50 % beträgt. Damit erhält der Nutzungsberechtigte insgesamt 150 % Schadensersatz. Dies sieht auch das LG Hamburg so, jedenfalls in Hinblick auf sog. Thumbnail-Bilder (hier). Viele Gerichte bejahen sogar einen 100 % Zuschlag, wobei sich die Rechtsprechung vor allem mit Bildern/Fotografien befasst, vgl. hier und hier. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Dr. Martin Bahr (hier).

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