OLG Düsseldorf: GWE-Wirtschaftsinformations GmbH hat mit alten Formularen für eine Gewerbeeintragung in die Irre geführt

veröffentlicht am 17. Februar 2012

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/11
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) ihre alten Angebotsformulare nicht mehr benutzen darf, weil diese irreführend sind. Dies hatte bereits das Landgericht entschieden, dessen Auffassung das OLG in der Berufungsinstanz bestätigte. Für den Empfänger sei weder die Herkunft der verwendeten Angebotsformulare noch die Kostenverpflichtung, die mit Unterschrift eingegangen werde, hinreichend erkennbar. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass keine Geschäftsmodelle geduldet würden, die darauf aufbauen, dass der Adressat eines Formulars unaufmerksam ist, unabhängig davon, wie viele tatsächlich getäuscht wurden.

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