OLG Düsseldorf: In Pop-up-Werbung für Penisvergrößerung liegt kein Rechtsverstoß des werbenden Forums gegen das Heilmittelwerbegesetz

veröffentlicht am 22. Juli 2009

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2009, Az. I-20 U 67/08
§§ 3, 4 Nr. 3, 11 Nr. 3 UWG

Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass ein „Penis-Forum“ nicht selbst gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, wenn auf ihm durch Pop-Ups und Werbebanner für Penisvergrößerungen fremder Firmen geworben wird.

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