OLG Düsseldorf: Ist der Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke schutzunfähig, kann er nicht den Gesamteindruck der Marke prägen

veröffentlicht am 17. Dezember 2015

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2015, Az. I – 20 U 42/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 MarkenG

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Wort-/Bildmarke, die aus einer grafischen Gestaltung und einem beschreibenden Wort zusammengesetzt ist, nicht allein durch die Benutzung des Wortes verletzt wird. Der beschreibende Wortanteil präge nicht den Gesamteindruck der Marke, da eine isolierte Schutzfähigkeit nicht gegeben sei. Das Wort allein sei wegen mangelnder Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig, so dass die Nutzung des Wortes durch Dritte auch nicht über den „Umweg“ der kombinierten Wort-/Bildmarke untersagt werden könne. Vorliegend ging es um die Bezeichnung „Shiva-Auge“ als gebräuchliche Bezeichnung für das Operculum der Turban- oder Kreiselschnecke und der daraus gefertigten Schmuckstücke. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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