OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2016, Az. 20 U 117/15
§ 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 10 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches die Rechtmäßigkeit von sog. Software-Lizenzen für einen internationalen Softwarehersteller prüft, kritisch über den Verkauf von Teilen sog. Volumenlizenzen berichten darf. Im vorliegenden Fall ging der Senat von einer zulässigen Meinungsäußerung aus und erkannte in dem Blog-Eintrag keine unlautere Herabwürdigung des klagenden Händlers von Gebrauchtsoftware. Zum Volltext der Entscheidung (OLG Düsseldorf – Blog-Posting zum Weiterverkauf von Volumen-Lizenzen).
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