OLG Düsseldorf: Überhöhte Abschläge eines Stromversorgers entgegen der eigenen AGB sind wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 3. Dezember 2015

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, Az. I-20 U 231/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Forderung überhöhter Abschläge eines Stromversorgers sowie die Verrechnung von Kundenguthaben mit Abschlagszahlungen statt Auszahlung – entgegen der Regelungen der eigenen AGB – die Kunden irreführe und übervorteile und daher ein wettbewerbswidriges Handeln darstelle. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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