OLG Düsseldorf: Zum Trennungsgebot von Werbung und redaktionellem Beitrag

veröffentlicht am 11. Januar 2010

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2009, Az. I-20 W 42/09
§§ 3 Abs. 3, 4, 8 UWG

Das OLG Düsseldorf hatte über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbeanzeige zu entscheiden, die wie ein redaktioneller Beitrag aufgemacht war. Bei derartig gestalteter Werbung sind nach Auffassung des Gerichts besonders hohe Anforderungen an die Kennzeichnung zu stellen. Gerade wenn der Beitrag sachlich sei und wie von einer dritten, neutralen Partei verfasstwirke, müsse die Anzeige unmissverständlich als solche hervorgehoben werden. Das Wort „Anzeige“ in weißer Schrift vor einem blassblauen Hintergrund in kaum lesbarer Qualität sei dazu nicht ausreichend. Durch die schlecht lesbare, unauffällige Kennzeichnung werde der Werbecharakter des Textes verschleiert, was die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit begründe.

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