OLG Frankfurt a.M.: Angemessene Erfindervergütung für freie Mitarbeiter

veröffentlicht am 4. April 2016

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.03.2016, Az. 6 U 29/15
§ 612 BGB

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass auch einem freien Mitarbeiter, der im Rahmen seiner Tätigkeit eine Erfindung macht, welche über seinen Dienstherrn zum Patent angemeldet wird, ein Anspruch auf angemessene Erfindervergütung zusteht, auch wenn eine vertragliche Regelung hierüber nicht getroffen wurde. Für außergewöhnliche Leistungen eines freien Mitarbeiters, die über den vertraglichen Rahmen hinausgingen, stünden ihm auch ohne besondere Absprache in der Regel eine Vergütung zu. Zur Berechnung dieser Vergütung könne der freie Mitarbeiter Auskunft über den Umfang der Benutzungshandlungen verlangen. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Erfindervergütung freier Mitarbeiter).


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