OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.02.2016, Az. 6 U 6/15
Art. 9 Abs. 1 lit. b) GMV
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Markenrechtsverstoß vorliegt, wenn bei der Eingabe des Namens eines Markenproduktes in die Suchfunktion bei amazon.de auch Konkurrenzprodukte angezeigt werden. Es liege ein Fall von Doppelidentität vor, bei der die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt werde. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt a.M. – Anzeige von Konkurrenzprodukten zu Markenware bei Amazon).
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