OLG Frankfurt a.M.: Brötchengutscheine des Apothekers sind unzulässig

veröffentlicht am 8. Dezember 2017

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.11.2017, Az. 6 U 164/16
§ 78 AMG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel keinen Gutschein für eine Bäckerei für z.B. zwei Brötchen dazu geben dürfen. Dies würde der gesetzlichen Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente zuwider laufen. Auch wenn diese Preisbindung laut Auffassung des EuGH mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sei, sei das Verbot nicht verfassungsrechtlich bedenklich. Dies wäre es erst, wenn ein erhöhter Marktanteil ausländischer Versandapotheken zu einer Existenzbedrohung für inländische Präsenzapotheken führen würde. So eine Entwicklung sei zur Zeit jedoch nicht feststellbar. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – keine Gutscheine vom Apotheker).


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