OLG Frankfurt a.M.: Das Kennzeichen „Multi Star“ kann für Küchenmaschinen markenmäßig genutzt werden

veröffentlicht am 2. Dezember 2015

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.10.2015, Az. 6 U 96/15
§ 14 MarkenG, § 18 MarkenG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das Kennzeichen „Multi Star“ für Küchenmaschinen markenmäßig benutzt werden kann, auch wenn beschreibende Anklänge bestehen. Gegen eine identische Verletzungsmarke könne ein Verfügungsantrag gleichwohl mangels Dringlichkeit unbegründet sein, wenn gleichzeitig ein Löschungsantrag gegen die Verletzungsmarke anhängig und mit der Nichtigerklärung der Marke unmittelbar zu rechnen sei. Vorliegend sei diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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