OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung mit technischen Angaben / Ergänzender Leistungsschutz LED-Leuchte

veröffentlicht am 12. April 2016

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.01.2016, Az. 6 U 50/15
§ 4 Nr. 3 UWG§ 5 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit technischen Angaben zu einer LED-Leuchte irreführend ist, wenn die angegebenen Werte, z.B. Leuchtenlichtstrom oder Leistungsaufnahme, sich nicht auf die Leuchte, sondern das Leuchtmittel beziehen, ohne dass die Werbung ausdrücklich darauf hinweist. Darüber hinaus unterfalle nach Auffassung des Gerichts eine runde, flächig strahlende LED-Deckenleuchte mit geringer Bauhöhe nicht dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, soweit keine charakteristischen Merkmale vorhanden seien, die die betriebliche Herkunft anzeigten. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Leistungsschutz LED-Leuchte).


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