OLG Frankfurt a.M.: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke, wenn nur ein Wortbestandteil verwendet wird?

veröffentlicht am 26. September 2017

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.08.2017, Az. 6 W 67/17
§ 26 MarkenG; § 5 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass keine irreführende Beanspruchung von Markenschutz durch das Zeichen „R im Kreis“ stattfindet, wenn damit ein Wortzeichen versehen wird, registriert aber eine Wort-/Bildmarke ist. Auch die alleinige Nutzung eines Wortbestandteils einer Marke sei eine rechtserhaltende Benutzung, wenn dieser Wortbestandteil für sich gesehen kennzeichnungskräftig und der Bildbestandteil eher unauffällig und daher vernachlässigbar sei. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Rechtserhaltende Benutzung durch Wortbestandteil).


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