OLG Frankfurt a.M.: Zur Verwechslungsfähigkeit einer Domain mit einer Marke trotz beschreibenden Anklangs

veröffentlicht am 8. November 2017

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.09.2017, Az. 6 U 250/16
§ 14 MarkenG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Domainadresse „monumente-reisen.de“ für Reisedienstleistungen trotz beschreibender Anklänge eine markenmäßige Benutzung darstellt und die – ebenfalls für Reisedienstleistungen – eingetragene Marke der Klägerin „Monumente Reisen“ (Wort-/Bildmarke) verletzen kann. In dem Begriff „Monumente Reisen“ sehe der Verkehr keinen rein beschreibenden Hinweis auf die angebotenen Dienstleistungen, sondern ein Phantasiewort mit eigenschöpferischem Gehalt. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Markenverletzende Domain).


Soll Ihre Domain eine eingetragene Marke verletzen?

Sollen Sie Ihre Domain deshalb auf- oder abgeben? Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.


I