OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit 100-jähriger Firmentradition ist trotz zwischenzeitlicher Insolvenz zulässig

veröffentlicht am 25. September 2015

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.09.2015, Az. 6 U 69/15
§ 5 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit einer 100-jährigen Firmentradition trotz einer zwischenzeitlichen Insolvenz des Unternehmens nicht zwangsläufig irreführend ist. Sei das Unternehmen über die Zeit im Wesentlichen unverändert fortgeführt worden, sei diese Alterswerbung zulässig. Dabei komme es auf das Verkehrsverständnis an. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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