OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.09.2015, Az. 6 U 69/15
§ 5 UWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit einer 100-jährigen Firmentradition trotz einer zwischenzeitlichen Insolvenz des Unternehmens nicht zwangsläufig irreführend ist. Sei das Unternehmen über die Zeit im Wesentlichen unverändert fortgeführt worden, sei diese Alterswerbung zulässig. Dabei komme es auf das Verkehrsverständnis an. Zum Volltext der Entscheidung hier.