OLG Frankfurt a.M.: Der Begriff „…-Börse“ für eine Handelsplattform mit einem Produkt ist irreführend

veröffentlicht am 4. März 2010

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.12.2009, Az. 6 U 148/09
§§ 3, 5, 8 Abs. 2 Nr. 1 UWG

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „Erste Europäische CFD-Börse“ gegenüber interessierten Verkehrskreisen den falschen Eindruck erweckt, bei der Börse handele es sich um eine multilaterale Handelsplattform, wenn dort lediglich ein (Finanz-) Produkt angeboten werde. Bereits das Landgericht habe zutreffend dargelegt hat, dass der Begriff der Börse jedenfalls im Bereich des Finanzmarktes in diesem Sinne verstanden werde. Ohne Erfolg sei die Argumentation der Antragsgegnerinnen in diesem Zusammenhang, dass dieser Begriff auch von anderen CFD-Anbietern in deren Werbung benutzt werde. Zum einen könne ohnehin nicht davon ausgegangen werden, dass dadurch die am allgemeinen Verständnis orientierte Verkehrsauffassung bereits maßgeblich beeinflusst worden sein könnte. Zum andern handele es sich bei den dargestellten Beispielen weit überwiegend um Verwendungsformen des Begriffs der Börse, die mit der streitgegenständlichen nicht vergleichbar seien.

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