OLG Hamburg: Angabe von Versandkosten ohne Bezug zum Produkt ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 24. November 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2008, Az. 3 U 225/07
§§ 3, 4 Nr. 11, §§ 1 PAngV

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Angabe von Versandkosten, die nicht neben dem Preis, sondern am unteren Ende der betreffenden Webseite erfolgt, wettbewerbswidrig ist, wenn die Versandkosten den angebotenen Produkten nicht eindeutig zugeordnet werden können. Ein unmittelbarer räumlicher Bezug zwischen Preisangabe und Versandkosten sei zwar nicht zwingend erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04; Link). Im Mindestmaß müssten die Versandkosten, die nicht unmittelbar neben dem Preis stünden, den Produkten aber eindeutig zuzuordnen sei. Insoweit sei maßgeblich auf den durchschnittlichen Nutzer des Internets abzustellen, dem schon geläufig sei, dass die Versandkosten als Drittkosten neben dem Warenpreis gesondert und nicht auf die Ware, sondern auf die Sendung erhoben würden.

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