OLG Hamburg: Der von Moses Pelham/Haas komponierte Titel „Nur mir“ (Sabrina Setlur) verstößt gegen Urheberrechte der Musikgruppe Kraftwerk

veröffentlicht am 22. August 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 17.08.2011, Az. 5 U 48/05
§ 24 Abs. 1 UrhG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass das Musikstück „Nur mir“ urheberrechtswidrig fortlaufend mit einer ca. 2 Sekunden langen Rhythmussequenz des Kraftwerk-Titels „Metall auf Metall“ unterlegt ist. Zuvor hatte der BGH ein Urteil des OLG Hamburg aufgehoben, da der Hanseatische Senat nicht ausreichend geprüft habe, ob ein Fall der freien Benutzung vorgelegen habe. In seiner Entscheidung wies der BGH darauf hin, dass eine freie Benutzung allerdings dann nicht in Betracht kommen, wenn derjenige, der eine fremde Ton- oder Klangfolge für eigene Zwecke übernehme, selbst in der Lage wäre, die gesampelte Sequenz herzustellen, sie also nicht kopieren müsse.

Das OLG Hamburg ließ sich nun von zwei Sachverständigen im vorliegenden Fall versichern, dass ein Fall von freier Benutzung daran scheitere, dass ein mit durchschnittlichen Fähigkeiten und technischen Möglichkeiten ausgestatteter Musikproduzent (im Zeitpunkt der Entnahme der fremden Tonaufnahme durch die Beklagten) eine gleichwertige Rhythmussequenz hätte produzieren können. Ausschlag gebend sei die Beurteilung der Gleichwertigkeit aus Sicht des konkret angesprochenen Abnehmer- bzw. Hörerkreises.

Zugleich hat der Senat allerdings die Revision zum BGH zugelassen. Die Beklagten können nun klären lassen, welche Maßstäbe an die Möglichkeit der Eigenherstellung von Tonaufnahmen anzulegen sind, welche Maßnahmen also zumutbar sind, bevor auf fremde Tonwerke ohne Einwilligung des Urhebers zurückgegriffen werden darf.

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