OLG Hamburg: Forenhaftung reloaded / Wenn das eigene Abmahnungsrezept nicht funktioniert (Marion’s Kochbuch)

veröffentlicht am 26. März 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 04.02.2009, Az. 5 U 180/07
§§ 97 Abs.1 UrhG, 72 Abs.1, 2 i.V.m. 2 Abs.1 Nr. 5, 19 a UrhG

Der in Abmahnkreisen bekannte Fotograf der in „Marions Kochbuch“ abgebildeten Speisen und Getränke, Folkert Knieper, musste vor dem OLG Hamburg zurückstecken. Wir berichteten bereits über die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (Link: Vorbericht). Verklagt war der Betreiber eines Internetforums bzw. einer Sammlung mehrerer Internetforen zum Thema Fußball. In einem dieser Foren stellte ein Nutzer ein mit dem Lichtbild des Klägers übereinstimmendes Foto. Der Fotograf nahm nunmehr den Betreiber dieser Foren zunächst außergerichtlich im Wege der Abmahnung und sodann gerichtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Die Hamburger Richter sahen die Angelegenheit jedoch anders und wiesen die Klage auch in der Berufungsinstanz ab. Dem Betreiber des Forums sei keine Urheberrechtsverletzung vorzuwerfen, da er seinen Prüfungs- und Überwachungspflichten nachgekommen sei. Er stelle als Diensteanbieter keine eigenen Inhalte dar, sondern biete eine Plattform für fremde Beiträge. Deswegen sei er nicht als Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung eines Nutzers anzusehen. Auch eine Haftung als Störer lehnte das OLG Hamburg ab. Zwar hat der Betreiber eines Forums gewisse Prüfungspflichten, diese beziehen sich aber nicht auf eine vorbeugende Prüfung jeglicher einzustellender Inhalte. Er ist lediglich nach Kenntnis einer Rechtsverletzung verpflichtet, diese zu beseitigen, was der Beklagte auch unverzüglich getan habe. Zudem habe er die Funktion, Bilder in Beiträge einzustellen, unterbunden, so dass auch eine Erstbegehungsgefahr für zukünftige Rechtsverletzungen nicht gegeben sei. Neben dem Oberlandesgericht betrachtet auch das Amtsgericht Hamburg die geltend gemachten Ansprüche jedenfalls zum Teil skeptisch (Link: AG Hamburg).

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