OLG Hamburg: Königlicher Schadensersatz – wer viel spottet, muss den Schaden tragen

veröffentlicht am 2. September 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 30.07.2009, Az. 7 U 4/08
§ 823 BGB; Art. 1, 2 GG

Das OLG Hamburg hat in dieser Entscheidung einen Zeitungsverlag wegen massiver Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu einer Schadensersatzsumme von 400.000,00 EUR verurteilt. Hintergrund war die große Anzahl von fast 90 erfundenen Artikeln, die der Verlag in verschiedenen seiner Zeitschriften herausbrachte. Diese Artikel handelten allesamt von der schwedischen Prinzessin Madeleine und deren angeblichen Skandalen rund um Lust und Liebe. Nachdem die Prinzessin sich entschloss, dagegen vorzugehen, bestätigte sie das Hamburger Gericht in ihren Ansprüchen. Die unwahre Berichterstattung habe das Persönlichkeitsrecht von Madeleine in einem Ausmaß verletzt, welches einen abschreckend hohen Schadensersatz erfordere, der einen „Hemmungseffekt“ schaffen solle. Bisher war der so genannte „bestrafende Schadensersatz“ (punitive damages) jenseits des Arbeitsrechts eher aus dem US-amerikanischen Recht bekannt, doch scheint das OLG Hamburg hier für neue Wege offen zu sein.

I