OLG Hamburg: Markenverletzung durch Titel einer Zeitschrift?

veröffentlicht am 7. September 2016

OLG Hamburg, Urteil vom 12.05.2016, Az. 3 U 129/14
§ 4 MarkenG, § 5 Abs. 3 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenG, § 15 Abs. 2, 3 und 4 MarkenG; § 4 Nr. 3 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Werktitel, z.B. einer Zeitschrift, eine vorhandene Marke durchaus verletzen kann. Dazu müsse der Werktitel jedoch markenmäßig benutzt werden. Dies wiederum setze voraus, dass der Titel für ein periodisch erscheinendes Werk verwendet werde und bekannt sei. Eine Zeitschrift, die erst wenige Ausgaben besitze und noch nicht bekannt sei, verwende deren Titel nur titel- und nicht markenmäßig. Vorliegend bestehe zwischen einer Marke für romantische Belletristik (Liebesromane) und einem Titel für eine Frauenzeitschrift ohnehin keine Warenähnlichkeit. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Hamburg – Titel einer Zeitschrift als Markenverletzung).


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