OLG Hamburg: Werbung mit „ab … EUR“-Preisen ist nicht irreführend / Berichtet von Dr. Damm & Partner

veröffentlicht am 17. Dezember 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2010, Az. 3 U 118/08
§§ 5, 8, 3 UWG

Das OLG Hamburg hat darauf hingeweisen, dass der (in diesem Fall im Bereich Flugreisen) angesprochene Verkehr die Preisangabe „ab … EUR“ so versteht, dass der Preis des jeweiligen Fluges je nach dem Abflugort und/oder möglicherweise abhängig vom Buchungszeitpunkt unterschiedlich sein wird, und dass nur im günstigsten Fall der an­gegebene „ab Preis“ verlangt wird. Entsprechendes gelte, so der Senat, für die Internetwerbung.

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