OLG Hamburg: Zur Irreführung des Verbrauchers bei Werbung mit dem falschen Erscheinungsdatum eines Buches

veröffentlicht am 25. Juli 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 27.07.2009, Az. 5 W 76/09
§ 5 Abs. 1 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die wahrheitswidrige Werbung mit dem Erscheinungsdatum eines Buches geeignet ist, den Verbraucher in die Irre zu führen. So wurde einem Einzelhandelsunternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr noch nicht erschienene Bücher unter Angabe eines Lieferdatum zur Vorstellung anzubieten, das vor dem verlagsseitig angekündigten Erscheinungstermin liegt. Der Streitwert wurde auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

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