OLG Hamburg, Beschluss vom 27.07.2009, Az. 5 W 76/09
§ 5 Abs. 1 UWG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die wahrheitswidrige Werbung mit dem Erscheinungsdatum eines Buches geeignet ist, den Verbraucher in die Irre zu führen. So wurde einem Einzelhandelsunternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr noch nicht erschienene Bücher unter Angabe eines Lieferdatum zur Vorstellung anzubieten, das vor dem verlagsseitig angekündigten Erscheinungstermin liegt. Der Streitwert wurde auf 25.000,00 EUR festgesetzt.