OLG Hamburg: Zur Nutzung einer fremden Marke als Schlüsselwort für eine Werbeanzeige (Keyword-Advertising)

veröffentlicht am 1. März 2016

OLG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2015, Az. 3 W 52/15
Art. 9 Abs. 1 S. 1 EGV 207/2009, Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. a EGV 207/2009, Art. 9 Abs. 2 Buchst. d EGV 207/2009

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort beim Keyword-Advertising im Internet nicht notwendigerweise eine Markenverletzung darstellt. Wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheine und selbst weder die Marke noch einen anderen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthalte, werde die Herkunftsfunktion einer Marke nach der Rechtsprechung der BGH grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Ein ausdrücklicher Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zum Markeninhaber sei nicht erforderlich, wenn nicht andere Elemente der Anzeige eine Verbindung ansonsten nahe legen würden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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