OLG Hamm: Nachvergütung für Zeitungsfotografen

veröffentlicht am 22. Juni 2016

OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2016, Az. 4 U 40/15
§ 32 UrhG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine pauschale Vergütung von 10,00 Euro netto pro Bild für Fotobeiträge eines freien hauptberuflichen Journalisten bei Veröffentlichung in einer Tageszeitung nicht angemessen ist. Die Vergütung habe sich nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln zu Bildhonoraren für freie hauptberufliche Journalisten und Journalistinnen zu richten und Parameter wie Bildgröße und Auflagenstärke zu berücksichtigen. Der klagende Journalist konnte im vorliegenden Fall für ca. 3400 Bildbeiträge eine Nachvergütung von insgesamt knapp 79.000,00 Euro beanspruchen. Zum Text der Pressemitteilung hier (OLG Hamm – Vergütung Zeitungsfotograf).


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