OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2015, Az. 32 SA 37/15
§ 36 Abs. 1 ZPO; § 104 UrhG, § 105 UrhG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass in einer Urheberrechtssache, in welcher ein unzuständiges Amtsgericht entschieden hat, das danach angerufene Landgericht in der Berufungsinstanz an das nach gesetzlicher Zuständigkeitszuweisung zuständige Landgericht bindend verweisen darf, ohne zuvor die Zulässigkeit der Berufung zu prüfen. Zum Volltext der Entscheidung hier.