OLG Jena: Streitwert 8.000,00 Euro für das Angebot einer illegalen Musik-CD im Internet

veröffentlicht am 4. November 2015

OLG Jena, Beschluss vom 27.08.2015, Az. 2 W 253/15
§ 3 ZPO

Das OLG Jena hat entschieden, dass der Streitwert für das eBay-Angebot einer illegalen Musik-CD (Raubkopie, Bootleg) eines weltweit bekannten Interpreten im einstweiligen Verfügungsverfahren mit 8.000,00 Euro zu bewerten ist. Der zuvor festgelegte Wert von 1.000,00 Euro habe nicht das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers widergespiegelt, da das verletzte Recht einen erheblichen Wert habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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