OLG Karlsruhe: Kanzleibezeichnung „… & Associates“ erst ab einer Gesamtzahl von drei Rechtsanwälten/innen zulässig

veröffentlicht am 23. Oktober 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2012, Az. 6 U 146/10
§ 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UWG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Kanzleibezeichnung „… & Associates“ eine Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse der Kanzlei bewirke, da der durchschnittlich informierte und situationsadäquat aufmerksame Rechtssuchende durch den Zusatz „& Associates“ annehme, dass in der betreffenden Kanzlei neben der Inhaberin selbst noch mindestens zwei weitere Berufsträger tätig seien. Der Zusatz „& Associates“ sei zwar in englischer Sprache gehalten; der durchschnittliche Adressat sei dieser Sprache jedoch so weit mächtig, dass er die Endungsform als Pluralform des Substantivs erkenne und deshalb darauf schließe, dass neben der in der Kanzleibezeichnung genannten Inhaberin (die Rechtsanwältin war) mehrere Berufsträger dauerhaft tätig seien.

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