OLG Karlsruhe: Zur irreführenden Werbung „sehr sparsam im Energieverbrauch“ bei nur durchschnittlich sparsamer Kühl-Gefrierkombination

veröffentlicht am 30. Dezember 2011

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2011, Az. 4 U 144/10
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bewerbung einer nur durchschnittlich sparsamen Kühl-Gefrierkombination als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ durch einen Elektrofachmarkt irreführend ist, da durch die Werbung Qualitätsvorstellungen geweckt würden, denen das Produkt nicht gerecht werde. Eine derartige Werbung erachtete der Senat im Sinne des UWG als irreführend.

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