OLG Karlsruhe: Zur Reichweite des Auskunftsanspruchs bei Patentverletzungen

veröffentlicht am 14. September 2016

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2016, Az. 6 U 51/14
§ 242 BGB, § 259 BGB; § 140b PatG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch auf Grund einer Patentverletzung – wenn der Verletzer auch im Internet geworben hat – auch Angaben über Domains, Zugriffszahlen und Schaltungszeiträume umfasst. Diese Auskunft müsse allerdings  nicht in elektronischer Form erteilt werden, es genüge, sie schriftlich, in übersichtlicher, geordneter und verständlicher Form zu übermitteln. Dadurch sei ausreichend gewährleistet, dass eine hinreichend zuverlässige Prüfung auch bei umfangreichen Daten effektiv vorgenommen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Karlsruhe – Auskunftsanspruch bei Patentverletzung).


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