OLG Koblenz: Powerseller = kein Unternehmer?

veröffentlicht am 12. August 2009

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2005, Az. 5 U 1145/05
§§ 312 b Abs. 1, 14 BGB

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Händler, der bei der Internethandelsplattform eBay als so genannter „Powerseller“ angemeldet ist, grundsätzlich selbst die Beweislast zu tragen hat, wenn er behauptet, kein Unternehmer zu sein. Im entschiedenen Fall hatte ein Verbraucher ein Produkt von dem Kläger erworben und danach ein Widerrufsrecht ausgeübt. Der Kläger behauptete, er sei kein Unternehmer und deswegen stünde dem Beklagten kein Widerrufsrecht zu. Grundsätzlich hätte jetzt der Beklagte beweisen müssen, dass der Händler als Unternehmer tätig war. Das Gericht verschaffte dem Verbraucher in diesem Fall jedoch Erleicherung:
Da es dem Verbraucher praktisch nicht möglich sei, einem Verkäufer, der die weitgehende Anonymität der Internet-Plattform nutze, die Unternehmereigenschaft nachzuweisen, sei eine Beweislastumkehr geboten. Die den Handel über Ebay kennzeichnende unzureichende Transparenz gebiete es, einem Anbieter, der sich bei Ebay den Status eines Powersellers hat einräumen lassen, die Beweislast für die gleichwohl fehlende Unternehmereigenschaft aufzuerlegen, zumal Verlautbarungen des Auktionshauses Ebay zu entnehmen sei, dass die weit überwiegende Zahl der Powerseller zweifelsfrei professionelle Händler und damit Unternehmer i.S.v. § 14 BGB seien.

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