Soll Ihre Werbung auch gegen das HWG verstoßen?

Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder sogar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) und dessen Nebengebieten wie dem Heilmittelwerbegesetz bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, z.B. durch Erstellung einer individuellen Unterlassungserklärung.