OLG Köln: Irreführung bei geografischer Angabe auch bei objektiver Richtigkeit / Himalaya-Salz

veröffentlicht am 16. Februar 2011

OLG Köln, Urteil vom 01.10.2010, Az. 6 U 71/10
§§ 3, 5 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Salzes als „Himalaya-Salz“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn das Salz aus einem Abbaugebiet in einer Hügellandschaft stammt, welches vom Himalaya-Massiv durch eine dicht besiedelte Ebene getrennt und ca. 200 km entfernt liegt. Die Irreführung sei auch gegeben, wenn die Herkunftsangabe tatsächlich sachlich zutreffe, weil die Hügellandschaft objektiv zu dem angegebenen Gebiet gehöre. Maßgeblich sei allein die beim Verbraucher geweckte Erwartung, welche mit der Angabe „Himalaya“ die Vorstellung von einer Hochgebirgsregion mit den höchsten Erhebungen der Erde verbinde. Deshalb werde der Verbraucher davon ausgehen, dass das Salz in einem Tal oder am Fuß des Hochgebirgsmassivs gewonnen werde, was gerade nicht der Fall sei.

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