OLG München: 2.000 EUR Schadensersatz für 2 verlorene Pommes frites? – wirtschaftlicher Wert einer Kunstvorlage

veröffentlicht am 17. Februar 2012

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 09.02.2012, Az. 23 U 2198/11
§ 280 BGB

Das OLG München hat nach einem Bericht der Welt entschieden, dass einem Künstler, dessen Vorlage für eine Skulptur in einer Galerie verloren ging, Anspruch auf Schadensersatz hat. Vorliegend ging es um 2 Pommes frites, die das stolze Alter von 22 Jahren erreicht hatten und in ihrer Jugend dem Künstler als Vorlage für sein Kunstwerk „Pommes d’Or“, einem goldenen Pommeskreuz, gedient hatten. Die Original-Pommes verschwanden in einer Galerie, in der sie einmal bei einer Ausstellung gezeigt wurden. Das OLG München sah jedoch davon ab, den künstlerischen Wert der Kartoffelstäbchen bemessen zu wollen, konnte der Senat doch jedenfalls einen wirtschaftlichen Wert feststellen: Eine Kunstliebhaberin habe ausgesagt, dass sie für die zwei Pommes immerhin 2.500,00 EUR hingeblättert hätte, um sie dem Künstler abzukaufen. Letztendlich sprach das Gericht dem Künstler 2.000,00 EUR zu, zahlbar von der Galeristin, die die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung verletzt habe. Was uns dazu noch einfällt? Palim, Palim!

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