OLG München: Die Ankündigung „Es wird Sie ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich konsultieren“ ist auch wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 2. Februar 2010

OLG München vom 09.07.2009, Az. 29 U 1852/09
§§ 3, 4 Nr. 1 und Nr. 2; § 2 Abs. 2 UKlaG

Das OLG München hat entschieden, dass die in einem Mahnschreiben enthaltene Ankündigung, „Aus diesem Grund wird Sie zwischen 26.02.08 und 25.03.08 ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich konsultieren, um offene Fragen diskret zu beantworten oder eine Ratenzahlung vereinbaren zu können.„, als Drohung von Gewaltanwendung verstanden werden dürfe und dies gegen das Lauterkeitsrecht verstoßen würde. Auf die strafrechtlichen Bezüge des Verhaltens des Inkassounternehmens war in diesem zivilrechtlichen Verfahren nicht einzugehen.

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